L20: Landesweite Förderung des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements
Die finanzielle Förderung von hochwasserrelevanten Maßnahmen erleichtert und motiviert Akteure zum Handeln. Das Land gewährt Kommunen und öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (z. B. Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden) Zuwendungen für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Vorhaben von öffentlichem Interesse. Diese Zuwendungen basieren auf den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (nach den FrWw in der jeweils geltenden Fassung).
Gemäß der Verwaltungsvorschrift bewilligt das Land Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der Vorflutbeschaffung, zum Objektschutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern, vertiefte Überprüfungen von Stauanlagen gemäß DIN 19700, den Erwerb bzw. die dringliche Sicherung von Gewässerentwicklungsflächen, Flussgebietsuntersuchungen und Konzepte zum wasserwirtschaftlichen Management von Starkregenereignissen sowie Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne.