L6: Erarbeitung beziehungsweise Aktualisierung von landesweit einheitlichen Materialien und Fortbildungen zur hochwassergerechten Baugenehmigung
Landesweit einheitliche Materialien sollen vor allem die unteren Baurechtsbehörden dabei unterstützen, Bauherren zu informieren und Vorhaben zu genehmigen (Maßnahme R20).
Erarbeitet werden sollen:
- Informationsmaterialien und Handlungsvorgaben für den Vollzug der Baugenehmigung
- Informationen zu wassergefährdenden Stoffen für Betriebe und Haushalte unter Nutzung der vorhandenen Materialien zur Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV)
- Checklisten für Baugenehmigungsbehörden
Darüber hinaus bietet es sich an, die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Baugenehmigungen bei regulären Fortbildungen zu thematisieren.