R2: Aufstellung beziehungsweise Fortschreibung einer Krisenmanagementplanung einschließlich der Aufstellung bzw. Fortschreibung von Hochwasser Alarm- und Einsatzplänen
An einer Krisenmanagementplanung müssen alle relevanten Akteurinnen und Akteure beteiligt sein. Relevante Akteurinnen und Akteure sind dabei unter anderen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) der Kommunen und übergeordneter Ebenen.
In der Krisenmanagementplanung sollen gemeinsam Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden für
- die betroffene Bevölkerung,
- die empfindlichen Nutzungen (vor allem Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altersheime),
- die Verkehrswege (Versorgungs- und Fluchtwege),
- die relevanten Einrichtungen für die grundlegende Versorgung und Entsorgung (Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser),
- die wirtschaftlichen Aktivitäten,
- die Umwelt und
- die relevanten Kulturgüter.
Diese Vorsorgemaßnahmen sind bereits im Vorfeld eines Hochwasserereignisses umzusetzen, um die nachteiligen Folgen eines Hochwassers so gering wie möglich zu halten.
Alarm- und Einsatzpläne sollen den Einsatz der BOS und weiterer relevanter Akteurinnen und Akteure vorbereiten und koordinieren. Darüber hinaus sollen sie
- die örtliche Hochwasserwarnung sicherstellen,
- objektspezifische Notfallplanungen für betroffene Einrichtungen initiieren und die Koordination mit den zuständigen Akteurinnen und Akteuren organisieren,
- ein Konzept für die Nachsorge enthalten, das Hochwassergeschehen evaluieren und regelmäßig Übungen vorsehen.
Die Kommunen werden bei der Krisenmanagementplanung unter anderem durch Materialien und das Angebot der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung unterstützt. Eine Checkliste steht unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.