Beteiligung von Öffentlichkeit und interessierten Stellen

BETEILIGUNG 22.06.2023

Beteiligung von Öffentlichkeit, interessierten Stellen und Behörden

In Baden-Württemberg werden seit Beginn des 1. Zyklus alle betroffenen Akteurinnen und kontinuierlich einbezogen, beispielsweise beim erstmaligen Erstellen der Pläne und Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasserrisiken. Bei den Aktualisierungen können sie sich aktiv einbringen.

Das Spektrum der Beteiligten reicht von den Fachbehörden, die für die unterschiedlichen verantwortlich sind, über Kreise und Kommunen bis hin zu Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Umweltverbände und der Öffentlichkeit (siehe dazu auch Paragraf 79 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Artikel 10 der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL)).

Beteiligung der Öffentlichkeit an den Hochwasserrisikomanagementplänen im Jahr 2021 

In Baden-Württemberg wurden die Entwürfe der HWRM-Pläne der Flussgebiete Rhein und Donau und die zugehörigen Umweltberichte bis 22. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Bis zum 22. Juli 2021 hatten Öffentlichkeit und interessierte Stellen die Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern.

Was passiert nach dem Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung?

Die Behörden haben die Entwürfe der HWRM-Pläne und Umweltberichte aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Alle in Baden-Württemberg abgegebenen Stellungnahmen und der Umgang mit diesen wurden in einem Dokument erfasst und gemeinsam mit den fertig gestellten HWRM-Plänen und Umweltberichten für die Flussgebietseinheiten Rhein und Donau veröffentlicht. So sind die Entscheidungsprozesse für jeden nachvollziehbar.

Die Stellungnahmen mit den Antworten der können Sie hier herunterladen: Berücksichtigung der Stellungnahmen aus Baden-Württemberg zu den Entwürfen der Hochwasserrisikomanagementpläne für den Zeitraum 2021-2027 und den zugehörigen  Umweltberichten für die Flussgebietsgemeinschaften Rhein und Donau.

Zusätzlich haben die zuständigen Behörden der Flussgebiete Rhein und Donau eine zusammenfassende Umwelterklärung veröffentlicht.

Am 22.12.2021 wurden die fertig gestellten Dokumente zu den HWRM-Plänen veröffentlicht (Paragraf 75 Absatz 6 Satz 2, Paragraf 79 Absatz 1 Satz 1 WHG; Paragraf 44 Absatz 1 Satz 1 UVPG).

Was beinhalten die HWRM-Pläne und Umweltberichte?

Die HWRM-Pläne und die zugehörigen Umweltberichte wurden für die Flussgebietseinheiten Rhein und Donau bis Ende 2021 erstmals länderübergreifend erstellt. Sie enthalten eine Bewertung der Hochwasserrisiken und fassen Ziele und Maßnahmen zusammen, die ergriffen werden, um Hochwasser zu vermeiden und dessen Folgen zu verringern. Außerdem dokumentieren die HWRM-Pläne, welche Fortschritte im Gegensatz zu den vorangegangenen Plänen erreicht wurden.

Zugang zu den Informationen rund ums Hochwasserrisikomanagement

Wesentliche Voraussetzung für das gemeinsame Handeln ist, dass die relevanten Informationen allen zugänglich sind. Die verantwortlichen Akteurinnen und können den Gefahren durch Hochwasser nur dann wirkungsvoll begegnen, wenn sie die Risiken kennen und Maßnahmen ergreifen. In Baden-Württemberg sind diese Informationen öffentlich zugänglich und werden regelmäßig aktualisiert. Auf dieser Internetseite haben Sie die Möglichkeit, sich über

  • die jeweils aktuelle Bewertung der Hochwasserrisiken,
  • die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und
  • die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne)

zu informieren. Damit erfüllt das Land auch die Anforderungen nach Paragraf 79 WHG und Artikel 10 der HWRM-RL.

Maßnahmenberichte

Auf lokaler Ebene werden Informationen für Akteurinnen und der Kommunen in Baden-Württemberg in sogenannten Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos bereits umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf. Den Maßnahmenbericht Ihrer Gemeinde erhalten Sie unter Zugang zu den Maßnahmenberichten.

Betroffene Akteurinnen und Akteure werden auch auf der strategischen Ebene beteiligt

Die Akteurinnen und in Baden-Württemberg werden darüber hinaus auch bei der Entwicklung landesweiter Rahmenbedingungen für den Umgang mit Hochwasserrisiken auf der landesweiten Strategieebene einbezogen.

In Baden-Württemberg hatten die Behörden die Verantwortlichen und betroffenen Akteurinnen und bereits im Jahr 2002 beim Erarbeiten der Leitlinie „Hochwassergefahr und Strategien zur Schadensminderung in Baden-Württemberg" aktiv mit einbezogen. In dieser haben sich alle Beteiligten verpflichtet, gemeinsam die Schäden durch Hochwasser zu mindern. Diese Leitlinie wurde als Strategie zum Umgang mit Hochwasserrisiken in Baden-Württemberg im Jahr 2022 gemeinsam fortgeschrieben und durch das Starkregenrisikomanagement und die Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 erweitert.