Leichte Sprache

Leichte Sprache 24.03.2023

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache​​​​​​

Die Internet-Seite ist vom Ministerium für Umwelt,
Klima und Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg.

Mi-nis-teri-um ist ein anderes Wort für ein Amt.

Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel: Für Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen die Infos bekommen können.

Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Die Internet-Seite www.hochwasserbw.de
soll auch barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.

Leichte Sprache: Man liest ein Buch und zeigt den Daumen nach oben Rotes Haus mit der Aufschrift Amt Menschen mit Behinderung Blaues Gesetzbuch

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt nur
für die Internet-Seite: www.hochwasserbw.de

Wichtig:
Klicken Sie auf die unter-strichenen Worte.
Dann öffnet sich die neue Seite zu dem Thema.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Papier mit drei Regeln Assistenz am Computer - Eine Frau erklärt einer anderen Frau etwas am Computer Achtung - Frau in einem roten Warn-Dreieck zeigt mit dem Finger nach oben Link

1. Ist die Seite nach dem Gesetz?

Nein.
Unsere Seite ist noch nicht nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Das heißt: Die Seite ist nicht barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.

Wichtig:

Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
    Für Menschen, die schlecht lesen können.
    Oder wenig Deutsch verstehen.
  • Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
    Damit Sie Infos und Hilfen finden können.

Wir arbeiten weiter an unserer Seite.
Damit alle Menschen unsere Seite benutzen können.

Blaues Gesetzbuch Papier mit drei Regeln Leichte Sprache: Man liest ein Buch und zeigt den Daumen nach oben Menschen mit Behinderung

2. Was ist nicht barriere-frei?

Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.

Zum Beispiel:
Manche Dokumente sind nicht barriere-frei.
Das bedeutet: Es gibt noch Hindernisse.
Besonders bei alten Dokumenten.
Das sind zum Beispiel: Info-Hefte.

Achtung:

Seit dem 23. September 2018 müssen
die Dokumente vom Amt barriere-frei sein.
Aber alte Dokumente sind oft nicht barriere-frei.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Assistenz am Computer - Eine Frau erklärt einer anderen Frau etwas am Computer Achtung - Frau in einem roten Warn-Dreieck zeigt mit dem Finger nach oben Eine Frau hat Fragen

3. Erklärung der Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt: Es darf keine Hindernisse für
Menschen mit Behinderungen geben.

Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

Die Firma WEB for ALL hat unsere Seiten geprüft.
Das spricht man so: Wäb for Ohl.

Sie haben unsere Seiten mit dem BITV - Test geprüft.
Das heißt: Sie prüfen nach den Regeln von der BITV.

Der 1. Test war am 21. Juni 2021.
Sie haben 5 Test-Seiten geprüft.

Der 2. Test war vom 15. bis 18. August 2021.
Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.

Die Erklärung ist vom 11. November 2021.
Wir haben sie am 11. November 2021 geprüft.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2

Blaues Gesetzbuch Jemand prüft etwas und macht Haken an die Punkte, die schon erledigt sind Papier mit drei Regeln Checkliste: Jemand hakt Punkte von einer Liste ab, die schon geschafft sind Link

4. Kontakt

Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

Dann melden Sie sich bei uns:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg

Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: 07 11 - 12 60

E-Mail: poststelle@um.bwl.de

Internet: www.hochwasserbw.de

Eine Frau hat Fragen Rotes Haus mit der Aufschrift Amt Telefon E-Mail am Computer verschicken

5. Hilfe bei Fragen und Problemen

Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail: poststelle@um.bwl.de

Mehr Infos stehen unter: 4. Kontakt.

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt: Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie keine Antwort vom Amt bekommen.

Hier finden Sie die Frist,
bis wann das Amt antworten muss:
L-BGG-DVO: Paragraf 8, Satz 1

Hier können Sie die Gesetze lesen:
L-BGG: Paragraf 14, Absatz 2, Satz 2
L-BGG: Paragraf 15, Absatz 3, Satz 2

Kontakt:
Landes-Behinderten-Beauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 – 27 93 36 0

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Eine Frau hat Fragen Rotes Haus mit der Aufschrift Amt Menschen mit Behinderung Link Telefon E-Mail am Computer verschicken

Wichtig:

Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn das Amt sich nicht an das Gesetz hält.
Wenn die Internet-Seite nicht barriere-frei ist.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4.

Achtung - Frau in einem roten Warn-Dreieck zeigt mit dem Finger nach oben Blaues Gesetzbuch Link

Rechte an Text und Bild:

Text: Atelier Leichte Sprache

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.