Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sind eine wertvolle Planungsgrundlage für die Bauleitplanung, den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr. Auch für die Bürgerinnen und Bürger sind sie im Hinblick auf die Eigenvorsorge wichtig.
In den Hochwassergefahrenkarten (Flood Hazard Maps) werden nach Artikel 6 Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) die möglichen Gefahren von verschiedenen Hochwassern (HQ10, HQ100, HQextrem) für die Risikogebiete (siehe Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko) nach Artikel 5 HWRM-RL dargestellt. Die Gefahrenkarten erfassen dabei die Gebiete, die bei Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10), mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) und Extremereignissen (HQextrem) überflutet werden.
Aufbauend auf den Hochwassergefahrenkarten erstellt die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) für die Risikogebiete Hochwasserrisikokarten (Flood Risk Maps). Diese stellen gemäß Artikel 6 HWRM-RL die „Betroffenheit von Schutzgütern“ bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien dar: die Anzahl der betroffenen Einwohner, die Art der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeit und mögliche Risiken für Umwelt und Kulturgüter.
Entsprechend Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL und Paragraph 74 WHG tauschen sich die Länder innerhalb der nationalen und internationalen Flussgebiete vor der Erstellung der Karten aus.
Die nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL geforderten Inhalte der Risikokarten werden in Baden-Württemberg für alle Gemeindegebiete zusätzlich in Form von Hochwasserrisikosteckbriefen ergänzt.