R10: Änderung bzw. Fortschreibung der Flächennutzungspläne zur Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Die Kommunen müssen bei Aufstellung oder Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne den vorsorgenden Hochwasserschutz berücksichtigen bzw. beachten, insbesondere
- die hochwasserbezogenen Regelungen des Regionalplans und
- die fachtechnische Abgrenzung des HQ100 beziehungsweise der Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (HQextrem).
Die Vorgehensweise in der Strategie zur Minderung von Hochwasserrisiken in Baden-Württemberg sollte dabei berücksichtigt werden.
Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung. Darüber hinaus enthalten die Hochwassergefahrenkarten, die Hochwasserrisikokarten und die Hochwasserrisikobewertungskarten weitere Informationen zu Gefahren und Risiken, die in der Bauleitplanung gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen. Unter dem Link