Wie werden Maßnahmenberichte erstellt?
Die Maßnahmenplanung durchläuft einen mehrstufigen Prozess mit den Beteiligten vor Ort:
- Bewertung und Beschreibung der Hochwasserrisiken auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
- Ermittlung der Defizite und des Handlungsbedarfs (als Richtschnur dienen landesweit abgestimmte Ziele für die einzelnen Schutzgüter)
- Identifikation von geeigneten Maßnahmen auf Basis des landesweit einheitlichen Maßnahmenkatalogs
- Koordination dieser Maßnahmen (dabei werden Relevanz, Umsetzungsstand, Zuständigkeiten und Zeiträume für die Durchführung festgelegt)
Wie werden Maßnahmenberichte aktuell gehalten?
Die Maßnahmenberichte werden fortlaufend aktualisiert. Entweder, indem die Akteurinnen und Akteure, wie zum Beispiel die Kommunen, Regionalverbände oder Hochwasserschutzverbände, der zuständigen Flussgebietsbehörde den aktuellen Stand melden. Oder, indem die zuständigen Flussgebietsbehörden den Stand der Maßnahmenplanung aktiv abfragen.
Das Land unterstützt die Akteurinnen und Akteure durch ein Online-Angebot im FIS HWRM. In der Rubrik "Melden" steht für die Kommunen ein digitales "Rückmelde-Tool" bereit. In wenigen Schritten können die Kommunen damit die Dokumentation ihrer Maßnahmen überprüfen und aktualisieren.
Zudem können Hochwasserschutzverbände Fragebögen und Checklisten nutzen, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen einfach und schnell an die zuständige Flussgebietsbehörde zu melden.
Welche Informationen finden Bürgerinnen und Bürger in den Maßnahmenberichten?
Bürgerinnen und Bürger können in den Maßnahmenberichten sehen, welche grundsätzlichen Maßnahmen in ihrem Ort geplant sind. Die Berichte zeigen nicht die konkrete Ausführung (wie beispielsweise Baupläne), sondern beschreiben die jeweiligen Aufgaben und wie die entsprechenden Maßnahmen koordiniert und terminiert werden sollen.
Warum gibt es die Maßnahmenplanung und die Maßnahmenberichte?
Die Hochwasserrisikomanagement-Planung beruht auf einer Richtlinie der Europäischen Union (2007/60/EG Artikel 7), der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie . Deutschland hat diese Regelung in Paragraph 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzt.