Hochwasserschutzanlagen verhindern bis zu einem gewissem Grad (einem festgelegten Bemessungshochwasser) das Ausufern des Gewässers. Die Dimensionierung erfolgt dabei für jeden Standort auf Basis einer Kosten-Nutzen-Abschätzung. Circa 75 Millionen Euro stellt das Land Baden-Württemberg jährlich für den technisch-infrastrukturellen Hochwasserschutz an den landeseigenen Gewässern – so genannte Gewässern erster Ordnung – zur Verfügung.
Dammertüchtigungsprogramm als Schutz vor Hochwasser
In Baden-Württemberg schützen rund 1.000 Kilometer landeseigene Schutzdämme Millionen Menschen und deren Eigentum vor Hochwasser. Die meisten der Dämme sind inzwischen über 70 Jahre alt – und wie jedes andere Bauwerk unterliegen auch diese einem Alterungsprozess, der ihre Betriebssicherheit mit den Jahren reduziert. Deshalb hat das Dammertüchtigungsprogramm aufgesetzt und saniert in den nächsten Jahren kontinuierlich die Dämme.
Hochwasserschutzanlagen aufeinander abstimmen
Technische Hochwasserschutzanlagen beeinflussen auch die Höhe und Dauer von Hochwasserwellen in anderen Orten. Deshalb müssen die Maßnahmen entlang der Flüsse sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Das Land Baden-Württemberg setzt dies mit dem Integrierten Rheinprogramm (IRP) am Rhein und mit dem Integrierten Donauprogramm (IDP) an der Donau um.
Absoluten Schutz können Hochwasserschutzanalgen nicht gewährleisten. Der technisch-infrastrukturelle Hochwasserschutz ist daher ein wichtiger Baustein, jedoch nicht die alleinige Strategie für den Umgang mit Hochwasser.