Zuständige Behörden und Bearbeitungsgebiete

ARTIKEL 3 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT-RICHTLINIE 24.04.2023

Zuständige Behörden und Flussgebietseinheiten

Für die Umsetzung der sind verschiedene Behörden in so genannten Flussgebietseinheiten zuständig.

Zuständige Behörden

Zuständig für die Umsetzung der europäischen (HWRM-RL) sind die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen in ihrer Funktion als Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg übernimmt die Aufgabe der Koordination und die Berichterstattung gegenüber dem Bund.

Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg

Die Umsetzung der europäischen (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete. Das Land Baden-Württemberg hat Anteil an den beiden Flussgebietseinheiten Rhein und Donau.

Hochwasserrisikomanagement in der Europäischen Union

Die Europäische Union legt einen Rahmen für die Bewertung, Kartierung und Planung zur Verringerung der Hochwasserrisiken in Europa fest.

Für den Planungsprozess wurden diese großen Flussgebiete in kleinere unterteilt, in Baden-Württemberg als Bearbeitungsgebiete bezeichnet. In Baden-Württemberg liegen die sechs Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau. Innerhalb dieser Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebiete erfolgt auch die Umsetzung der europäischen

Wasserrahmenrichtlinie

Weitere Informationen zur erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Auf der Internetseite „Blaues Gut“ können Sie sich näher über die Aktivitäten zur Gewässerökologie des Ministeriums auch bei Ihnen vor Ort informieren.

Eine Vielzahl von Akteurinnen und setzt die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements aktiv, eigenverantwortlich und auf Basis der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen um. Das Spektrum der Akteurinnen und reicht von den Ministerien bis zu den Bürgerinnen und Bürgern.