Zuständige Behörden
Zuständig für die Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sind die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen in ihrer Funktion als Flussgebietsbehörde. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg übernimmt die Aufgabe der Koordination und die Berichterstattung gegenüber dem Bund.
Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg
Die Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete. Das Land Baden-Württemberg hat Anteil an den beiden Flussgebietseinheiten Rhein und Donau.