Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzepts

STARKREGENRISIKOMANAGEMENT 11.05.2023

Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzepts

Mit dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ stellt das Land den Kommunen eine standardisierte Vorgehensweise zur Verfügung, um ein Konzept zum Starkregenrisikomanagement zu erarbeiten. Das dreistufige Vorgehen zur Risikominderung setzt sich zusammen aus der Überflutungsanalyse, der Risikoanalyse und dem Handlungskonzept.

Was können Kommunen tun, um das Risiko von Starkregen zu verringern?

Mit Hilfe des Leitfadens zum kommunalen Starkregenrisikomanagement können Kommunen kommunale Starkregenkarten erstellen und so in einem ersten Schritt Gefahren und Risiken analysieren. So können Kommunen einschätzen, wo sich sammelt, wo er abfließt und welche Risiken dadurch entstehen. Auf dieser Grundlage können Städte und Gemeinden anschließend ein Handlungskonzept mit Maßnahmen erarbeiten, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest verringern.

Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ der Landesanstalt für Umwelt benennt die drei Phasen des Prozesses:

  • Gefährdungsanalyse

  • Risikoanalyse

  • Handlungskonzept

Zu diesen Phasen und zur Vorbereitung des Konzepts liegen weitere Materialien vor, die Kommunen unterstützen.

Vorbereitung und Phasen des kommunalen Starkregenrisikomanagements in Baden-Württemberg

Das Starkregenrisikomanagement stellt hohe fachliche Anforderungen an die Ingenieurbüros, insbesondere bei der Gefährdungsanalyse. Zur Vorbereitung findet daher ein Abstimmungsgespräch der unteren Wasserbehörde und der Kommune statt. Hier werden die wesentlichen Arbeitsschritte und Abläufe des Vorgehens nach Leitfaden speziell für die beabsichtigte Untersuchung besprochen und das Untersuchungsgebiet festgelegt.

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Die Starkregengefahrenkarten stellen die überfluteten Oberflächen durch Starkregen dar. Sie werden für seltene, außergewöhnliche und extreme Szenarien des erstellt. In den Karten werden jeweils die maximalen Überflutungsausdehnungen, Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten auf der Geländeoberfläche des untersuchten Gebiets dargestellt.

Kommunen beauftragen in der Regel ein Ingenieurbüro mit der Gefährdungsanalyse. Um die Förderung durch das Land zu erhalten, muss dieses die von der LUBW ausgestellte erhalten haben.

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Die Risikoanalyse umfasst grundsätzlich drei Schritte:

  1. Analyse der Starkregengefahrenkarten, um Hauptfließwege und Bereiche mit besonders hoher Überflutungsgefahr herauszuarbeiten.

  2. Vulnerabilitätsanalyse, bei der kritische Objekte mit öffentlichem Bezug sowie Objekte und Bereiche, von denen potentiell eine Gefährdung ausgehen kann (zum Beispiel Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Versorgungseinrichtungen oder Flächen mit hohem Erosionsrisiko), identifiziert und analysiert werden. Hierzu gehört eine Abschätzung des möglichen Schadens mithilfe von Risikosteckbriefen für die Objekte.

  3. Bewertung des Überflutungsrisikos als Kombination von Gefährdung und

Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Maßnahmen im Handlungskonzept. Liegt bereits eine Risikoanalyse auf Basis der Hochwassergefahrenkarten oder anderer Untersuchungen vor, ist diese durch das Ingenieurbüros zu überprüfen und mit der Risikoanalyse zum Starkregen abzugleichen.

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Ein kommunales Handlungskonzept soll starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindern beziehungsweise vermindern. Das Handlungskonzept sollen alle relevanten Akteurinnen und gemeinsam entwickeln.

Es umfasst planerische, bauliche/technische und organisatorische/administrative Maßnahmen. Diese können, ähnlich wie beim Hochwasserrisikomanagement, in verschiedene Bereiche wie

  • Flächen- und Bauvorsorge
  • Eigenvorsorge
  • Informationsvorsorge und Risikovorsorge
  • Krisenmanagement
  • natürlicher Wasserrückhalt und Baumaßnahmen für technische Schutzeinrichtungen

unterteilt werden. Besteht neben Starkregen auch das Risiko eines Flusshochwassers, ist ein gemeinsames Handlungskonzept aufzustellen.

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Förderung des kommunalen Starkregenrisikomanagements

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert Kommunen, die sich mit dem Thema befassen und sich auf den Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement stützen, nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015. Städte und Gemeinden erhalten vom Land einen Zuschuss von 70 Prozent der Kosten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen.

Zudem fördert das Land Maßnahmen, die geeignet sind, Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregen aus abzufangen oder abzuleiten. Hierfür müssen die Maßnahmen auf einem Starkregenrisikomanagementkonzept beruhen und die Bebauung schützen, die vor dem 18. Februar 1999 per Satzung beschlossen wurde.

Welche Rechtsgrundlagen gilt es zu beachten?

Ein Überblick über rechtliche Aspekte ist in den Datenblättern der unterschiedlichen Handlungsfelder im Anhang 7 Handlungskonzept des Leitfadens zum kommunalen Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg zu finden.

Starkregen ist Teil des Hochwasserrisikomanagements

Starkregenrisikomanagement ist Teil des Hochwasserrisikomanagements nach der Daher hat das Land Baden-Württemberg den Maßnahmenkatalog des Hochwasserrisikomanagements im Jahr 2017 um zwei Maßnahmen erweitert:

  • Durch den Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement (Landesmaßnahme L17) werden insbesondere die Kommunen bei der Aufstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (Maßnahme R32) unterstützt.

  • Die Erstellung eines Konzepts zum kommunalen Starkregenrisikomanagement ist als Maßnahme R32 in die kommunalen Maßnahmenberichte des Hochwasserrisikomanagements aufgenommen, soweit eine Kommune ein solches Konzept nach landesweiter Methodik erstellt bzw. erstellen möchte. Soweit Kommunen, die auch durch Hochwasser aus einem Gewässer gefährdet sind, ein Konzept zum Umgang mit Starkregenrisiken gemäß Leitfaden erstellen, setzen sie damit eine Maßnahme des Hochwasserrisikomanagements um (siehe kommunale Maßnahme R32). Um den aktuellen Stand der Maßnahmen für Beteiligte und Öffentlichkeit transparent aufzuzeigen, sollte die Kommune die Information an das zuständige Regierungspräsidium weitergeben. Mehr dazu erfahren Sie unter „Maßnahmenberichte“. Die aktuelle Version des Maßnahmenberichts für Ihr Gemeindegebiet können zu unter „Zugang zu den Maßnahmenberichten“ abrufen.