Was wird in den Hochwasserrisikobewertungskarten dargestellt?
Die Risikobewertungskarten zeigen die Risiken durch Flusshochwasser für
das Schutzgut „menschliche Gesundheit“: Siedlungsgebiete und Verkehrsflächen
das Schutzgut „Umwelt“: Wasserschutzgebietszonen I/II und III und Natura-2000-Gebiete sowie Standorte von Industrieemissions-Anlagen und Seveso-III-Betrieben als Objekte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt ausgehen kann, und ausgewiesene Badestellen
das Schutzgut „Kulturerbe“: relevante Kulturgüter als gefährdete Objekte
das Schutzgut „wirtschaftliche Tätigkeiten“: Industrie und Gewerbegebiete
vereinfachend eingeordnet in die drei Stufen geringes, mittleres und großes Risiko, bezogen auf ein Extremhochwasser (HQextrem).
Die Anschlaglinien der Ausbreitungen bei einem 10-jährlichen (HQ10) und einem 100-jährlichen (HQ100) Hochwasser entsprechend der Hochwassergefahrenkarte sind ebenfalls dargestellt.
Flächen, bei denen keines der Schutzgüter explizit betroffen ist, werden als „Flächen ohne bewertbares Risiko“ dargestellt. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche Flächen und Wälder.
Wer nutzt Hochwasserrisikobewertungskarten und wofür?
Die vom Land Baden-Württemberg erstellten Risikobewertungskarten unterstützen die Kommunen, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Die Kommunen erhalten mit den Karten hilfreiche Hinweise zu örtlichen Risikoschwerpunkten für die vier Schutzgüter. Für die kommunale Risikoanalyse und die örtliche Krisenmanagementplanung sind durch die Kommune weitere Risiken zu erheben und die Informationen aus den Hochwasserrisikobewertungskarten zu vertiefen.
Für die breite Öffentlichkeit sind Hochwasserrisikobewertungskarten nicht unmittelbar relevant. Im Unterschied zu den Hochwassergefahrenkarten haben sie keine eigenständige Rechtswirkung. Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Gefahren vor Ort informieren wollen, finden diese Informationen in den Gefahrenkarten.