Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden entsprechend der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL; Artikel 7) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG; Paragraph 75) auf Basis einer vorläufigen Risikobewertung (nach Artikel 4 und 5 HWRM-RL und Paragraph 73 WHG) und der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (nach Artikel 6 HWRM-RL und Paragraph 74 WHG) erstellt.
Sie enthalten
- angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement und
- Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen.
Die Hochwasserrisikomanagementpläne in Baden-Württemberg decken Teile der internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Donau ab. Im Einzelnen sind diese in sogenannte Bearbeitungsgebiete eingeteilt. Die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main gehören zur Flussgebietseinheit Rhein, das Bearbeitungsgebiet Donau liegt in der gleichnamigen Flussgebietseinheit.
Die einzelnen Schritte der HWRM-RL, also die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten und die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne, werden in so genannten Zyklen durchgeführt.
Der erste Zyklus der HWRM-RL begann 2009 und endete im Jahr 2015. Daher wurden bis Ende 2015 erstmals Hochwasserrisikomanagementpläne für die Bearbeitungsgebiete erstellt. Die Pläne werden alle sechs Jahre überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Ab dem zweiten Zyklus (2015 bis 2021) werden die Pläne für die Flussgebietseinheiten länderübergreifend für die gesamten deutschen Einzugsgebiete erstellt.
Grundlage eines wirkungsvollen Hochwasserrisikomanagements vor Ort
Um die vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteure beim Hochwasserrisikomanagement intensiv in die Planungen einzubinden, wurden auf regionaler Ebene zusätzlich Maßnahmenberichte erstellt. Diese zeigen das Hochwasserrisiko für jede potenziell betroffene Kommune und den Handlungsbedarf.