Bauvorsorge
Bauliche Anlagen sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unzulässig. Das Bauen in Gebieten, die (erst) bei einem Extremhochwasser überschwemmt werden, ist dagegen grundsätzlich möglich. Deshalb sollten Gebäude nach den drei Strategien – Ausweichen, Widerstehen oder Nachgeben – geplant und gebaut werden.