Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission gemäß Artikel 15
Die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) fordert von den Mitgliedsstaaten die Berichterstattung und Veröffentlichung bestimmter Dokumente. Diese Verpflichtung wird mit diesen Internetseiten erfüllt.