Ermittlung des Handlungsbedarfs

HOCHWASSERSCHUTZ-MAßNAHMEN AUSWÄHLEN UND FESTLEGEN 02.08.2021

Handlungsbedarf ermitteln

Um Hochwasserrisiken wirksam zu vermindern, müssen die Akteurinnen und ihren Handlungsbedarf sorgfältig analysieren.

Welche Hochwasserrisiken gibt es?

Um die richtigen Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser festzulegen, müssen die Akteurinnen und ihr Hochwasserrisiko kennen. Mit den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten mit den zugehörigen Hochwasserrisikosteckbriefen können sie die Risiken durch Hochwasser aus Flüssen besser einschätzen.

Die Hochwasserrisikobewertungskarten sind ein zusätzliches Angebot des Landes. Sie zeigen die Risiken durch Hochwasser für die vier (menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten) bei einem in drei Stufen (geringes, mittleres, großes Risiko).

Die verfügbaren Hochwasserrisikobewertungskarten bauen auf den
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten auf, die im Jahr 2024 im
Kartendienst Umwelt-Daten und -Karten Online als auch im Kartenviewer des
Fachinformationssystems Hochwasserrisikomanagement bereitgestellt wurden.

Welche Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser gibt es?

Im Maßnahmenkatalog hat das Land Baden-Württemberg wirksame Vorsorge-, Schutz- und Nachsorgemaßnahmen zusammengestellt. Er richtet sich an alle Akteurinnen und die dazu beitragen können Hochwasserrisiken zu vermindern: Behörden des Landes, Städte und Gemeinden, aber auch Wirtschaftsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Der Maßnahmenkatalog unterscheidet zwischen Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser, die

  • auf Landesebene umgesetzt werden (L),
  • auf regionaler oder lokaler Ebene umgesetzt werden (R).

Welchen Handlungsbedarf gibt es?

Vor dem Hintergrund der festgestellten Risiken und mit Hilfe des Maßnahmenkatalogs stellen die Akteurinnen und ihren Handlungsbedarf zusammen. Dabei beantworten sie folgende Fragen:

Ist die Maßnahme relevant? 

Ob eine Maßnahme zum Umgang mit Hochwasser relevant ist, wird von den Akteurinnen und anhand der Gegebenheiten vor Ort geprüft. So sind beispielsweise Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für nicht relevant, wenn sie nicht im Überflutungsbereich eines Extremereignisses () liegen. Dann bearbeiten die für die Maßnahme zuständigen Akteurinnen und die Maßnahme nicht weiter und begründen das entsprechend.

Wurde die Maßnahme umgesetzt? Was ist noch zu tun? 

Ist eine Maßnahme relevant, prüfen die verantwortlichen Akteurinnen und inwieweit diese schon umgesetzt wurde. Haben sie eine relevante Maßnahme noch nicht umgesetzt, definieren sie, was noch zu tun ist.

Kommunen können mithilfe von Checklisten prüfen, welche Aspekte einer Maßnahme bereits umgesetzt werden und was gegebenenfalls noch zu tun ist. Die Checklisten stehen Ihnen auf der Seite Detailinformationen zu den Maßnahmen zum Herunterladen zur Verfügung.

Bei Bedarf unterstützen die Regierungspräsidien die Kommunen dabei, den Handlungsbedarf und die konkreten Aufgaben zusammenzustellen.

Dokumentation der Maßnahmen im Maßnahmenbericht

Haben die Akteurinnen und ihren Handlungsbedarf ermittelt, listen sie die Maßnahmen des landesweiten Katalogs auf, die umgesetzt werden sollen. Diese Informationen führen die Regierungspräsidien in Maßnahmenberichten zusammen.