Um die landesweiten Ziele des Hochwasserrisikomanagements zu erfüllen und das Hochwasserrisiko effektiv zu mindern, hat das Land einen Katalog mit Maßnahmen erarbeitet, die zukünftig von den jeweils Zuständigen umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen richten sich an alle Akteurinnen und Akteure, die dazu beitragen können, die Ziele zu erfüllen.
Die Maßnahmen des Katalogs legen in genereller Form fest, wer wann was zu tun hat. Die konkrete Art und Weise und Details der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung lassen sie offen. Die Verantwortlichen des Landes Baden-Württemberg haben sich bewusst dafür entschieden, die Umsetzung der Maßnahmen in der Verantwortung der jeweiligen Akteurinnen und Akteure zu belassen und somit Unterschiede in der Ausgestaltung zu ermöglichen.
Zu unterscheiden sind Landesmaßnahmen (Kennzeichnung mit dem Buchstaben L) und regionale/lokale Maßnahmen (Kennzeichnung mit dem Buchstaben R). Die Maßnahmen L1 bis L22 des Hochwasserrisikomanagements liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes und bilden die Grundlagen für die weitere Umsetzung vor Ort. Die Maßnahmen R1 bis R32 des Hochwasserrisikomanagements werden durch unterschiedliche Akteurinnen und Akteure vor Ort umgesetzt.
Durch das Hochwasserrisikomanagement entstehen keine neuen Verantwortlichkeiten. Die im landesweiten Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen beruhen auf geltenden gesetzlichen Regelungen und auf der seit 2003 angewandten Strategie zum Umgang mit Hochwasser in Baden-Württemberg.
Informieren Sie sich hier zu jeder Maßnahme und erhalten Sie weiterführende Materialien. Mit Hilfe der Informationen können Sie die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements umsetzen.