Was versteht man unter Bauleitplanung?
Mit der Bauleitplanung steuern Kommunen die bauliche Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden. Zur Bauleitplanung zählen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Grundlage hierfür sind die von den Regionalverbänden erstellten Regionalpläne mit den dort festgelegten Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten . Durch sogenannte regionalplanerische Ziele und Grundsätze für eine angepasste Siedlungsentwicklung sorgen die Verbände dafür, dass das Schadenspotenzial auf gefährdeten Flächen nicht weiter ansteigt.
Wie wird Hochwasservorsorge in Flächennutzungsplänen umgesetzt?
Zur Bauleitplanung zählt der Flächennutzungsplan. In diesem beschreiben Kommunen, wie sie sich städtebaulich entwickeln wollen. Der Plan umfasst das ganze Gemeindegebiet mit seinen bebauten und unbebauten Flächen. Mit dem Flächennutzungsplan steuern die Gemeinden auch „privilegierte Vorhaben“ wie den Bau von Windrädern.
Aufgabe der Kommunen ist es, die Siedlungsentwicklung mit dem Flächennutzungsplan so zu gestalten, dass sie neue Risiken durch Hochwasser verhindern und bestehende reduzieren. Dazu zählt, dass sie
- Flächen schaffen oder freihalten, die das Wasser zurückhalten (Flächen für den Wasserrückhalt), oder
- darauf verzichten, in Gebieten zu bauen, die von Hochwasser gefährdet sind.
Wie wird Hochwasservorsorge in Bebauungspläne integriert?
Auch Bebauungspläne gehören zur Bauleitplanung. Kommunen konkretisieren hier in der Regel den Flächennutzungsplan und schaffen Baurecht. Unter anderem machen sie rechtsverbindliche Vorgaben zur erlaubten Nutzung von Grundstücken, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen.
Für Gebiete, die von Hochwasser betroffen sind, heißt das: Es gibt zum Beispiel Vorgaben, wie groß der Abstand zu einem Gewässer oder wie hoch der Fußboden im Erdgeschoss sein muss. Auch können Kommunen Keller verbieten.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten müssen Kommunen bei der Ausweisung neuer Baugebiete verschiedene Anforderungen beachten. In der Kompaktinformation „Städtebau und Bauleitplanung in Überschwemmungs- und Risikogebieten“ ist erklärt, was zu berücksichtigen ist.