Förderung des kommunalen Starkregenrisikomanagements
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert Kommunen, die sich mit dem Thema befassen und sich auf den Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement stützen, nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015. Städte und Gemeinden erhalten vom Land einen Zuschuss von 70 Prozent der Kosten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen.
Zudem fördert das Land Maßnahmen, die geeignet sind, Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregen aus Außengebieten abzufangen oder abzuleiten. Hierfür müssen die Maßnahmen auf einem Starkregenrisikomanagementkonzept beruhen und die Bebauung schützen, die vor dem 18. Februar 1999 per Satzung beschlossen wurde.
Welche Rechtsgrundlagen gilt es zu beachten?
Ein Überblick über rechtliche Aspekte ist in den Datenblättern der unterschiedlichen Handlungsfelder im Anhang 7 Handlungskonzept des Leitfadens zum kommunalen Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg zu finden.
Starkregen ist Teil des Hochwasserrisikomanagements
Starkregenrisikomanagement ist Teil des Hochwasserrisikomanagements nach der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Daher hat das Land Baden-Württemberg den Maßnahmenkatalog des Hochwasserrisikomanagements im Jahr 2017 um zwei Maßnahmen erweitert:
Durch den Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement (Landesmaßnahme L17) werden insbesondere die Kommunen bei der Aufstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (Maßnahme R32) unterstützt.
Die Erstellung eines Konzepts zum kommunalen Starkregenrisikomanagement ist als Maßnahme R32 in die kommunalen Maßnahmenberichte des Hochwasserrisikomanagements aufgenommen, soweit eine Kommune ein solches Konzept nach landesweiter Methodik erstellt bzw. erstellen möchte. Soweit Kommunen, die auch durch Hochwasser aus einem Gewässer gefährdet sind, ein Konzept zum Umgang mit Starkregenrisiken gemäß Leitfaden erstellen, setzen sie damit eine Maßnahme des Hochwasserrisikomanagements um (siehe kommunale Maßnahme R32). Um den aktuellen Stand der Maßnahmen für Beteiligte und Öffentlichkeit transparent aufzuzeigen, sollte die Kommune die Information an das zuständige Regierungspräsidium weitergeben. Mehr dazu erfahren Sie unter „Maßnahmenberichte“. Die aktuelle Version des Maßnahmenberichts für Ihr Gemeindegebiet können zu unter „Zugang zu den Maßnahmenberichten“ abrufen.