Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit 21.12.2021

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist bemüht, das Hochwasserportal www.hochwasserbw.de in Einklang mit Paragraph 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Hochwasserportal des Ministeriums: www.hochwasserbw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Der HTML-Code einiger Seiten des Angebots/der überprüften Seiten validiert nicht vollständig gegenüber den Empfehlungen des W3C (geprüft mit dem W3C Markup Validation Service).

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. November 2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

WEB for ALL hat für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 am 21. Juni 2021 5 Testseiten geprüft. Vom 15. bis 18. August 2021 erfolgte ein zweiter Test. Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 60 Prüfschritte umfasst.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11. November 2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 126-0
poststelle@um.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraph 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraph 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraph 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.