Ist Ihr Unternehmen von einem Hochwasser betroffen, kann der Schaden – insbesondere durch den Betriebsausfall – schnell existenzbedrohend werden.
Rechtslage für Unternehmen
Durch das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat sich die Rechtslage zur Haftung für Unternehmerinnen und Unternehmer im Hinblick auf den Eintritt von Hochwasser seit Anfang 2014 verändert. Es ist daher anzuraten, Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken zu prüfen. Näheres dazu finden Sie in der Kompaktinformation „Hochwasser – Risiken für Unternehmen“.
Besondere Sorgfalt gilt für Betriebe, die unter die Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie beziehungsweise der Störfallverordnung fallen oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Diese müssen Vorsorge dafür treffen, dass bei Hochwasser keine zusätzlichen Risiken für Menschen und Umwelt entstehen.
Risiken minimieren – Schritte zur betrieblichen Hochwasservorsorge
Hochwasserrisiken sind vielfältig, mit betrieblichen Risiken verzahnt und betreffen unter anderem die Themen Arbeitsschutz, Lieferketten, Schutz der Umwelt und technisches Sicherheitsmanagement. Das Hochwasserrisiko muss daher ein fester Bestandteil jedes unternehmerischen Risikoportfolios sein und regelmäßig überprüft werden. Risikomanagement ist Ihre Aufgabe.